ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

   

1) Aufträge – die Kundenaufträge bei F.TOFFOLI und die von unseren Handelsvertretern geschlossenen Verträge sind nur dann als gültig anzusehen, wenn F.TOFFOLI sie schriftlich bestätigt hat. Der Vertrag gilt erst mit der Absendung der schriftlichen Bestätigung („Auftragsbestätigung“) seitens F.TOFFOLI an den Kunden, wenn auch nur per Fax oder E-Mail, als abgeschlossen. Eventuelle Stornierungen, Änderungen oder Anfechtungen müssen innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt werden.

Erfolgt die Mitteilung des Kunden nicht bis zu diesem Zeitpunkt, so gilt die Auftragsbestätigung in allen Teilen als unwiderruflich angenommen. Bei Nichtbegleichung der Rechnung behält sich F.TOFFOLI das Recht vor, den Versand zu sperren.

Im Fall einer Stornierung oder Änderung von Aufträgen für Sonderprodukte, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind und auf Verlangen erfolgen, behält sich F.TOFFOLI das Recht vor, Schadenersatz zu verlangen.

Wenn dem Kunden eine Bestellung mit Vorauszahlung bestätigt worden ist, und keine Zahlung seitens des Kunden innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum der Bereitstellung der Ware efolgt (es gilt das in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum), wird F.TOFFOLI die Bestellung als storniert betrachten und, im Fall von Sonderprodukten, sich das Recht vorbehalten, Schadenersatz zu verlangen.

 

2) Preise – Die in diesem Vertrag oder Angebot angegebenen Preise basieren auf den aktuellen Produktionskosten. Diese Preise werden daher an jede berechtigte Erhöhung der Produktionskosten angepasst. Die Produkte werden zu den Listenpreisen verkauft, die zum Zeitpunkt der Bestellungsausgabe gelten. Die Preise beinhalten nicht die Einrichtungskosten und die MwSt. und, sofern nicht anders angegeben, gelten unsere Preise ab Werk in….

 

3) Transport – Der Transport ist nicht im Verkaufspreis mitenthalten und die Preise sind, sofern nichts anderes vereinbart, unsere Preise ab Werk in Cordignano Verlangt der Käufer F.TOFFOLI die Transportorganisation vom Werk in Cordignano bis zu einem von ihm bestimmten Ort, werden die Kosten für das Transportmanagement dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Transport der Waren erfolgt auf eigene Gefahr des Empfängers auch wenn, in Abweichung zu den oben genannten Bedingungen, die Preise frei Bestimmungsort festgelegt werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle zusätzlichen Kosten zu erstatten, die F.TOFFOLI für Sendungen oder Bewegungen der Waren entstanden sind, insbesondere durch Nichteinhaltung der getroffenen Vereinbarungen für das Datum, die Zeit und den Ort der Lieferung seitens des Kunden. Entstehen F.TOFFOLI Kosten oder Sanktionen seitens des Spediteurs, welche wegen Nachlässigkeit des Kunden auftreten (z.B. Ware, die wegen der Abwesenheit des Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung eingelagert wurde), werden diese Kosten an den Kunden, dem F.TOFFOLI eine reguläre Rechnung ausstellt, weitergeleitet.

 

4) Annahme der Ware – F.TOFFOLI ist ihren Verpflichtungen nachgekommen, wenn sie die Ware in die Hände eines vom Käufer oder in beiderseitigem Einvernehmen zwischen dem Käufer und F.TOFFOLI benannten Kuriers oder Spediteurs gibt. Die Übergabe der Ware durch F.TOFFOLI an den Kurier oder Spediteur bedeutet daher für den Käufer die Annahme der Ware. Wird F.TOFFOLI mit der Transportorganisation und dem Transportmanagement betraut, muss sich der Käufer an die folgenden Anweisungen halten, ansonsten verfällt jeglicher Rückgriffsanspruch gegen F.TOFFOLI wegen eines etwaigen Schadens der Ware, die beim Transport oder jedenfalls nach Übergabe der Ware an den benannten Kurier oder Spediteur entstanden ist:

  1. a) überprüfen, ob die tatsächlich gelieferte Menge der im Lieferschein angegebenen Menge entspricht; b) den Zustand der Palette und der Verpackung überprüfen und, wenn die Verpackung nicht intakt ist (z. B. Karton zerbrochen oder manipuliert, Packungsboden beschädigt, Verpackung mit dem Logo des Spediteurs oder manipuliert), bitte auf dem vom Spediteur ausgestellten Dokument den Vermerk „MIT VORBEHALTEN AKZEPTIERT WEGEN BESCHÄDIGTER VERPACKUNG“ anbringen und die Art des Schadens kurz beschreiben.

Falls der Käufer den Spediteur über einen Transportschaden informiert hat, verpflichtet sich der Kunde F.TOFFOLI innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich zu informieren. Klagen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen und Berichte an die Spediteure, die den oben genannten Anweisungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.

 

5) Verpackung – Der Käufer, der eine andere als die vorgesehene und / oder vereinbarte Verpackung anfordert, gewährt F.TOFFOLI den Anspruch, die Durchführbarkeit zu prüfen und die zusätzlichen Kosten zu berechnen. Nachdem die Verpackung bestätigt worden ist, akzeptiert der Käufer unwiderruflich und vollständig die von F.TOFFOLI berechneten zusätzlichen Kosten.

 

6) Eigentumsvorbehalt – Bis zur Zahlung des in der Auftragsbestätigung angegebenen Gesamtbetrags wird das Material immer mit Eigentumsvorbehalt verkauft (gemäß Art. 1523 ff. c.c). Rabatte oder Abzüge sind nur dann zulässig, wenn sie zuvor vereinbart worden sind.

 

7) Installation und Verwendung – F.TOFFOLI übernimmt keine Verantwortung für Beschwerden im Zusammenhang mit: nicht vorgesehener Verwendung des Produkts, Manipulation des Produkts, Verwendung und Installation mithilfe von Geräten, für die das Produkt nicht entworfen wurde oder fehlerhafter Installation.

 

8) Beschwerden – Nach Ablauf einer Frist von 8 Tagen ab Erhalt der Ware werden Beschwerden nicht mehr akzeptiert.

Innerhalb von 20 Tagen nach der Beschwerde muss der Käufer folgende Informationen liefern, sonst könnte die Beschwerde nicht akzeptiert werden: Artikelnummer; Artikelbeschreibung; nicht konforme Menge; Produktionsnummer (Nummer und Datum des Lieferscheins); Beschreibung der Nichtkonformität; Abbildung der nicht konformen Teile;

Die akzeptierte Beschwerde wird gemeinsam mit dem Kunden verwaltet und, im Falle einer Rückkehr, siehe Punkt 12.

 

9) Lieferfristen – Das Datum der Bereitstellung der Ware bei unserem Werk in Cordignano wird in der Auftragsbestätigung angegeben. Die Lieferfristen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und sind nicht verbindlich, obwohl sie mit größter Sorgfalt festgelegt werden. Im Verhinderungsfälle, die F.TOFFOLI zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung nicht vorsehen konnte, könnten die Lieferfristen verlängert werden. Der Käufer stellt F.TOFFOLI daher von jeglicher Haftung für entstandene Schäden durch verspätete Lieferung der Ware frei.

 

10) Höhere Gewalt – Falls F.TOFFOLI den Vertrag auf Grund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen nicht erfüllen kann, werden die vorgesehenen Fristen für die Ausführung der Lieferung automatisch für einen weiteren Zeitraum verlängert, der der Beibehaltung der Auswirkungen dieser Gründe entspricht. Sollte die Behinderung länger als sechs Monate dauern, können beide Parteien die Auflösung des Vertrags beantragen. In diesem Fall erstattet F.TOFFOLI dem Käufer die eventuell erhaltenen Vorschüsse, unter Ausschluss von jeder zusätzlichen Belastung für F.TOFFOLI.

 

11) Zahlungen – Sobald der Käufer die Bestellung akzeptiert, akzeptiert er unwiderruflich auch die Zahlungsbedingungen, die in der Auftragsbestätigung angegeben sind (Punkt 1). Im Fall von Zahlungen durch Banküberweisung, übernimmt der Kunde alle etwaigen von beteiligten Banken erhobenen Transaktionsgebühren. Wenn F.TOFFOLI eine Gutschrift erhält, die unter dem vereinbarten Betrag liegt (in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung angegeben), wird dem Kunden eine ausstehende Zahlung in Rechnung gestellt, die so schnell wie möglich zu zahlen ist, um Verzugszinsen zu vermeiden. Wenn F.TOFFOLI eine Gutschrift erhält, die den vereinbarten Betrag übersteigt, wird diese Differenz vom geschuldeten Betrag der folgenden Bestellung storniert.

Die nach der vereinbarten Frist an F.TOFFOLI geleisteten Zahlungen beinhalten die automatische Abbuchung von Verzugszinsen nach dem Referenzsatz der Europäischen Zentralbank erhöht um 8 (acht) Prozentpunkte, es sei denn die Vertragsparteien haben etwas anderes schriftlich vereinbart (italienische Gesetze D.Lgs. 231 /2002, D.Lgs. 192/2012 und folgende Änderungen). Außerdem akzeptiert der Käufer die Abbuchung seitens F.TOFFOLI von Inkassokosten, Stempelsteuern, etwaigen Rechtskosten und Nebenkosten, die mit der Forderungseintreibung verbunden sind. Die verspätete Zahlung ermächtigt F.TOFFOLI, die Lieferungen und die Verträge ohne vorherige Ankündigung einzustellen.

 

12) Rückgabe – Die Rückgabeanfrage muss unserer Verkaufsstelle vorab schriftlich in Form einer Beschwerde mitgeteilt werden (Punkt 8). Die Waren reisen auf Gefahr des Kunden, auch wenn sie frei Bestimmungort sind.

Es wird versichert, dass das gelieferte Material den geforderten Anforderungen entspricht, sodass F.TOFFOLI bei etwaigen versteckten Mängeln das schadhafte Material ab Werk ersetzt. Zuständiges Gericht: Tribunale di Treviso.

 

13) Behälter – Die Mehrwegbehälter der Produkte, die im Sinne der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen geliefert aber nicht verkauft wurden, sind Eigentum von F.TOFFOLI und der Käufer verpflichtet sich, diese Behälter an den von F.TOFFOLI angegebenen Ort, innerhalb der von F.TOFFOLI angegebenen Frist – Versandkosten zu Lasten des Empfängers – unbeschädigt zurückzusenden. Jede vom Käufer für solche Mehrwegbehälter geleistete Anzahlung geht verloren, falls die Behälter nicht oder nicht in einem gesunden Zustand und / oder nach dem angegebenen Datum zurückgegeben werden. Wenn keine Anzahlung verlangt wurde, verpflichtet sich der Käufer, F.TOFFOLI den Wert der beschädigten oder nicht innerhalb des angegebenen Datums zurückgegebenen Behälter zu erstatten. Die Berechnung und die Weigerung von F.TOFFOLI, die beschädigten Behälter anzunehmen, gelten als endgültig.

14) Geistiges Eigentum – Zeichnungen, Diagramme, Spezifikationen, technische und kommerzielle Nomenklatur, Dokumente, Muster, Kataloge, Broschüren, Patente und Modelle, Marken und alle technischen Informationen, die F.TOFFOLI mitteilt oder dem Käufer zur Verfügung stellt, bleiben ausschließliches Eigentum von F.TOFFOLI und / oder seines Lizenzgebers, der jederzeit die Rückgabe dem Käufer verlangen kann.

Der Käufer verpflichtet sich, keine Weitergabe oder Vervielfältigung vorzunehmen und den Inhalt nicht an Dritte weiterzugeben, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von F.TOFFOLI. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, F.TOFFOLI schnellstmöglich von jeglicher Verletzung der zu F.TOFFOLI (als Inhaber oder Lizenznehmer) gehörenden geistigen Eigentumsrechte zu informieren, die ihm zur Kenntnis gebracht wurde und er wird auf Verlangen jede erfoderliche Unterstüzung leisten, um die Rechte von F.TOFFOLI zu verteidigen.

15) Kosten für die Installation von Ausrüstungen – F.TOFFOLI verlangt, dass sich der Käufer an den Kosten für den Aufbau von Ausrüstungen beteiligt, die für die Herstellung des/der angeforderten Produkts/Produkte geeignet sind. (Falls die Kosten vollständig zu Lasten des Käufers vereinbart wurden, muss die Ausrüstung Einnahmequelle verwaltet werden). Aus logistischen Gründen werden diese Ausrüstungen nach 7 Jahren Inaktivität demontiert, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

 

16) Ausschluss von Ersatzansprüchen – Der geschäftliche Schuldenausgleich und die Aufrechnung von Handelsforderungen ist gemäß 2423-ter c.c. verboten.

 

17) Anwendbares Recht und Gerichtsstand – Der Vertrag unterliegt italienischem Recht. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist das Gericht von Treviso ausschliesslich zuständig.

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